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Architektenkammer Baden-Württemberg |
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Newsletter 01/25 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Architekturinteressierte,
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mit dem ersten Newsletter 2025 wünschen wir Ihnen allen ein gutes neues Jahr! Das alte hielt einige Absurditäten bereit, auch ernsthafte Friktionen. Der Blick ins neue zeigt: Unverändert haben Planen und Bauen hohe Relevanz. Bezahlbar wohnen zu können, treibt weiterhin viele Menschen um. In der aktuellen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen werden Energie und Klima immerhin auf Platz drei der wichtigsten Probleme genannt – nach Wirtschaftslage und Migration. Wobei die eigene wirtschaftliche Lage um einiges besser eingeschätzt wird als die allgemeine in Deutschland. Das zeugt davon, dass Angstdiskurse wirken: Alles ganz schlimm! Die Architektenkammer Baden-Württemberg hält dagegen mit Grundoptimismus, der nicht lähmt. Wir reden Klartext und bleiben dennoch konstruktiv, etwa mit Hearings zur Bundestagswahl. Der Berufsstand verfügt über immense Lösungskompetenz – ob für Klimaanpassung, verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen oder sozialen Frieden. Ohne Vertrauen ins eigene Tun und die Lust, die Zukunft aktiv zu gestalten, geht es nicht. Lassen Sie es uns miteinander anpacken!
Einen guten Start ins Jahr wünscht Ihr AKBW-Team
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Bundestagswahl – AKBW aktiv |
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1. Hearing: Diskussion zu Bebauungsplänen |
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Die Architektenkammer positioniert sich für Koalitionsverhandlungen im Bund. Mit einem Hearing zur Bauleitplanung startete eine Veranstaltungsserie mit ausgewählten Expertinnen und Experten. Hearings zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zum Wohnen folgen. Gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg, Vertretungen von Baurechts- und Stadtplanungsämtern, der Landesgruppe der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), der Bundesarchitektenkammer und der Bundestagsabgeordneten Lucia Schanbacher wurden Vorschläge zu einer neuerlichen BauGB-Novelle entwickelt, damit sich Bebauungspläne leichter für die Zukunft ertüchtigen lassen. Diskutiert wurden unter anderem der Umfang des Abwägungsmaterials in Bebauungsplanverfahren, vereinfachte Verfahren, die Erleichterung von Nutzungsmischungen sowie die Integration neuerer Baunutzungsverordnungen in alte Pläne. Das Papier zum Hearing wird vor den Koalitionsverhandlungen veröffentlicht. „Wir machen Vorschläge, die praktikabel und umsetzbar sind“, sagt AKBW-Präsident Markus Müller. „Jede gewählte Regierung muss jetzt einen großen Sprung nach vorn wagen.“
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Landespolitik – Kammergruppen aktiv |
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„Toxischen Mix“ verhindern |
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Die derzeit geplante Novelle der LBO hält nach Einschätzung des Berufsstands einen „toxischen Mix“ bereit: die Kombination aus Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung, Pflicht zum vereinfachten Verfahren außer bei Sonderbauten, Einführung einer Genehmigungsfiktion, weiterer Einschränkung der Nachbaranhörung und Wegfall des Widerspruchsverfahrens könnte nicht nur dazu führen, dass noch mehr Bauanträge von Nicht-Architekt:innen gestellt werden, sondern womöglich auch zu Rechtsunsicherheiten und erheblichen Risiken für die Bauherren (s. auch > NL 33/24). Um dagegen deutlich die Stimme zu erheben, veranstalten die Kammergruppen Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg heute, 16. Januar, 19-20:30 Uhr, ein Hearing in der CHAPEL in Heidelberg. Zugesagt haben Vertreter:innen aus den lokalen Baurechtsbehörden und der Politik (MDLs) sowie Expert:innen aus den Kammergruppen.
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Neue Beitragssätze und Aufgabencheck |
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Tag der Architektur, Auszeichnungsverfahren „Beispielhaftes Bauen“, Büro-, Rechts- oder Gründungsberatungen, Sommerlicher Empfang, Hearings zur Bundestagswahl und Landtagswahl, Stellungnahmen zur LBO, „WIA“-Festival, Großkongress ARCHIKON, landesweiter Schülerwettbewerb, Social Media, Filme, Kampagnen, Kammergruppenevents und, und, und. Das aktuelle > Leporello „Was treiben die eigentlich?“ gibt einen Überblick über die mannigfachen Kammer-Aktivitäten, die > Broschüre „Wir für Sie“ nennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von A bis Z. Um das Angebot 2025 und darauffolgend aufrechterhalten zu können, beschloss die Landesvertreterversammlung mit großer Mehrheit neue Gebühren- und Beitragssätze. Ab 1. Januar 2025 gilt: Basisbeitrag 360 Euro, Mindest- sowie AiP/SiP-Beitrag 60 Euro, Zusatzbeitrag „frei“ 180 Euro. Neu: Im ersten Jahr als Architekt/in bzw. Stadtplaner/in nach der AiP/SiP-Zeit beträgt der Beitrag nur 120 statt bislang 360 Euro. Neu ab 2025 ebenso: Eine Listenführungsgebühr für eingetragene Gesellschaften (200 Euro). Ab 2026 erfolgt die Beitragsanpassung im Indexverfahren entlang der Preissteigerungsrate. Im Gegenzug sollen vorrangig die Digitalisierung vorangetrieben sowie Aufgabenschwerpunkte und Strukturen der Kammer überprüft werden.
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Jetzt heißt es: vernetzen! |
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Nachklapp für die Partner der Initiative Bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV): Damit die Ergebnisse des ursprünglichen Forschungsprojektes in die Praxis überführt werden können, hat das Umweltministerium BW Fördergelder für ein Nachfolgeprojekt bewilligt. Der neue Name: „Netzwerk BIPV BW: Netzwerk für Bauwerkintegrierte Photovoltaik in Baden-Württemberg, Teil 2“. Denn Ziel ist, die vielen beteiligten Gewerke interdisziplinär zu vernetzen und dafür geeignete Austauschformate zu entwickeln. Dabei sollen die relevanten Schnittstellen identifiziert sowie typische Kosten- und Einflussfaktoren bei BIPV-Projekten herausgearbeitet werden. Dies soll die Basis für einen möglichst reibungslosen Planungs- und Ausführungsprozess für Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden schaffen. „Wir haben viel Pionierarbeit geleistet: Online-Leitfaden, 60 analysierte Projekte, 46 potenzielle Pilotprojekte. Die Website wird sehr gut angenommen. Um in der Breite wirken zu können, müssen die einzelnen Gewerke jedoch noch besser aufeinander abgestimmt werden“, sagt Sophie Luz, seit 2020 bei der AKBW Ko-Leiterin des Kooperationsprojekts zur BIPV. Die Anschlussförderung sei als „wichtige Ergänzung“ nur konsequent. (Beispielbild aus Leitfaden: Speicher 7, Mannheim, von Schmucker und Partner Planungsgesellschaft mbH)
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„Wir brauchen in der Architektur und Stadtplanung Lösungen, die soziale Gerechtigkeit befördern, Technologien klug einsetzen und Schönheit priorisieren.“ |
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Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
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Unterschwellenvergabe für kommunale Auftraggeber: höhere Wertgrenzen |
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Am 1. Januar ist die überarbeitete Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) in Kraft getreten. In erste Linie hat dies die Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch kommunale Auftraggeber im Unterschwellenbereich zur Folge. Für Liefer- und Dienstleistungen haben sich die Wertgrenzen wie folgt erhöht: beim Direktauftrag von 10.000 auf 100.000 Euro, bei der Verhandlungsvergabe von 100.000 auf 221.000 Euro. Die Wertgrenze für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bleibt bei 221.000 Euro.
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Vergabetag steht vor der Tür |
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Noch bis zum 20. Januar läuft die Anmeldefrist zum 23. Vergabetag: der größten Fachveranstaltung im Vergaberecht. Er findet am 24. Januar, 8:30-16 Uhr, statt – die AKBW ist Mitveranstalterin. Zum Programm gehören Beiträge zum interdisziplinären Wettbewerb im Bestand und zur Frage, wie sich das Bauen einfacher und günstiger gestalten lässt, zum Vergabetransformationspaket und zur Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie zur HOAI. Veranstaltungsort für das bewährte Treffen von Planerinnen und Planern mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand als Auftraggeberseite ist wieder die Sparkassenakademie Stuttgart.
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Losvergabe im Sinne des Mittelstands |
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Die Entwürfe, die das Bundeskabinett für ein sogenanntes Vergabetransformationspaket beschlossen hat, widersprechen der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau, so die Überzeugung von Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Während bislang mehrere Teil- oder Fachlose nur dann zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies notwendig machen, würde es in Zukunft ausreichen, dass sie es rechtfertigen. Selbst zeitliche Gründe sollen künftig genügen. BAK-Präsidentin Andrea Gebhard sieht die Gefahr, dass öffentliche Auftraggeber diese Änderung als vollständige Freigabe der General- bzw. Totalunternehmervergabe begreifen, und warnt: „Die fachlich unabhängigen, allein dem Auftraggeber und dem Gemeinwohl verpflichteten Planerinnen und Planer werden damit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unverhältnismäßig benachteiligt.“ Mit der Petition #FaireVergabe werden Unterschriften gegen die geplante Gesetzesänderung gesammelt.
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BIM beim öffentlichen Bauen |
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Am Ettlinger Tor in Karlsruhe entsteht eines der höchsten Holzhybridgebäude Europas: KARLA (wittfoht studio architekten gmbh) wird auf rund 63.000 m² Geschossfläche bis zu 2.000 Arbeitsplätze unterbringen. Verteilt auf 90 Meter Höhe finden neben Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen auch eine KiTa und ein Bäcker Platz. Für das Pilotprojekt wird mit dem BIM-Management ein Gesamtkonzept erarbeitet, um die Erfahrungen aus der Anwendung der Planungsmethodik auch auf andere Projekte übertragen zu können. Daneben soll die Anwendung des Building Information Modeling Mehrwerte für den gesamten Lebenszyklus (Planung, Ausführung und Betrieb) der Liegenschaft erzeugen. Anlässlich des Projektes startet die Architektenkammer Baden-Württemberg eine neue Veranstaltungsreihe zur Einführung von BIM beim öffentlichen Bauen mit dem Ziel, die Perspektiven der jeweils beteiligten Planenden zu beleuchten. Die Auftaktveranstaltung findet am 27. Januar, 17-19:30 Uhr, statt.
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Klimaschutz über Baukultur? |
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Wird die Baukultur dem Klimaschutz geopfert? So die provokante Überschrift und Leitfrage der vorläufigen Abschlussveranstaltung der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geförderten Wissensplattform „Klimaneutral Massiv Bauen @ skills. BW“. Sie findet am 27. Januar, 14-18 Uhr, im Haus der Architektinnen und Architekten in Stuttgart statt. Seit Juli 2023 lief die Kooperation von Architektenkammer BW, Solid Unit e. V., Bauwirtschaft BW, DGNB und Ingenieurkammer BW. Wie klimaneutrales und zirkuläres Bauen mit baukulturellem Anspruch gelingen kann, zeigt Martin Haas. Weitere Beiträge kommen von Dr. Stefanie Weidner, Prof. Anne Sick sowie Prof. Thomas Auer. Die Moderation übernehmen Martin Prösler und AKBW-Geschäftsführerin Carmen Mundorff.
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Zu vergeben: Deutscher Architekturpreis |
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Das Studierendenhaus der TU Braunschweig (Foto), geplant von Gustav Düsing & Max Hacke, erhielt 2023 den Deutschen Architekturpreis. Dieses Jahr loben Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den mit insgesamt 60.000 Euro dotierten Staatspreis zum achten Mal aus. „Der Deutsche Architekturpreis ist ein feines Messinstrument für die Innovationsfähigkeit von Architektur und steht für die große Aufforderung, wie wir bauen sollten: nachhaltig“, so BAK-Präsidentin Andrea Gebhard. Zugelassen sind Bauwerke oder Gebäudeensembles, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 13. Januar 2025 fertiggestellt wurden. Die Einreichungsfrist läuft bis 25. März, 16 Uhr.
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Bilder von oben: MW-Architekturfotografie; AKBW; AKBW; Johannes Vogt / Sto SE & Co. KGaA; Christian Hass / INGBW; eesome; Iwan Baan |
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Architektenkammer Baden-Württemberg |
Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart |
Telefon: 0711-2196-0, |
Telefax: 0711-2196-101 |
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