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Architektenkammer Baden-Württemberg |
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Newsletter 33/24 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Architekturinteressierte,
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nicht geschimpft ist genug gelobt? Wir brechen an dieser Stelle gern und ausdrücklich mit dieser schwäbischen Managementregel und loben das baden-württembergische Bauministerium. Die Eigenmittel in der Wohnraumförderung auf 60 Cent pro Bundes-Euro nahezu zu verdoppeln, ist eine gute Sache. Diesen Etappenfortschritt heften wir uns ein klein wenig selbst ans Revers. Denn die Kammer setzte sich – mit und ohne Verbündete – intensiv und lange für mehr Kofinanzierung ein. Die Novelle der LBO dagegen, der sich dieser Newsletter mit einem Schwerpunkt widmet, gibt allenfalls Anlass zu geteiltem Lob. Zu wenig stringent und grundlegend ist der Strategiewechsel zugunsten von Bestandsgebäuden, zu fraglich die Beschleunigungswirkung und zu wahrscheinlich das Risiko, ausgerechnet durch ein Gesetz, das mit Beschleunigung und Vereinfachung überschrieben ist, durch die Kumulation mehrerer „Erleichterungen“ zusätzliche Rechtsunsicherheit zu produzieren.
Eine gute Woche wünscht Ihr AKBW-Team
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Große Worte, kleine Wirkung? |
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„Zeigen, dass es auch anders geht“, war laut Bauministerin Nicole Razavi MdL die Ambition hinter der Novelle der Landesbauordnung (LBO). Das „Gesetz für das schnellere Bauen“, so deren Titel, soll die Verfahren beschleunigen und das Bauordnungsrecht von überzogenen Standards befreien. Die AKBW begrüßt ausdrücklich die Ziele des Vorhabens. Allerdings, so das Urteil von Kammer und Städtetag in einer vorab veröffentlichten > gemeinsamen Mitteilung, liefen manche ergriffenen Maßnahmen Gefahr, die Ziele der LBO-Novelle zu verfehlen. Auch berge das Experiment, gleich fünf Vereinfachungsmaßnahmen zu kumulieren, ein gewisses Risiko. Wir haben nachfolgend die wesentlichen Kritikpunkte der Kammer aufgelistet.
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Fünf Maßnahmen zur Vereinfachung Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) plant den angekündigten Befreiungsschlag bei der Beschleunigung von Verfahren durch einen Mix aus fünf Maßnahmen, die der Vereinfachung dienen sollen: die Einführung der Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, eine weitere Einschränkung der Nachbarschaftsbeteiligung, die Beschränkung von regulären, vollumfänglichen Baugenehmigungsverfahren nur noch auf Sonderbauten sowie die Ausweitung der „kleinen“ Bauvorlageberechtigung.
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Bauvorlage „light“: Berechtigung ohne Pflichten Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass für Gebäude bis Gebäudeklasse 3 die „kleine“ Bauvorlageberechtigung ausreicht, sofern dort nicht mehr als drei Wohneinheiten entstehen. Zugleich wird der Kreis der Personen, die über eine „kleine“ Bauvorlageberechtigung verfügen, ausgeweitet. Diese Entwurfsverfasser „light“ wären jedoch keiner Fortbildungspflicht unterworfen, wie es die Kammermitgliedschaft gewährleistet. Denn bislang ist die Bauvorlageberechtigung für Gebäude dieser Größe grundsätzlich an den Eintrag in die Architektenliste oder bei der Ingenieurkammer gekoppelt, um die Einhaltung der Schutz- und Staatsziele – Abwenden von Gefahren für Leib und Leben, Sicherheit, Nachhaltigkeit – beim Planen und Bauen zu garantieren.
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Rechtsunsicherheit zulasten der Bauherrschaft Wird ein Großteil der Bauaufgaben Planenden ohne Fort- und Weiterbildungspflicht zugänglich, könnte es dazu kommen, dass diese Entwurfsverfasser „light“ nicht genehmigungsfähige Pläne eingereicht haben und diese Vorhaben allein aufgrund der abgelaufenen Frist ausgeführt werden. Grund: der Automatismus der Genehmigungsfiktion. Rechtsstreitigkeiten sind geradezu vorprogrammiert. Weitere mögliche Konsequenzen: Ist der Entwurfsverfasser wirtschaftlich nicht durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert – wozu nur eingetragene Architekt:innen verpflichtet sind – und ist dieser nicht solvent genug, liegt der wirtschaftliche Schaden bei Mängeln direkt bei den Auftraggebern.
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Beginn der Frist für Genehmigungsfiktion unscharf Wann sind Unterlagen vollständig? Das ist die entscheidende Frage. Denn die Frist für die Genehmigungsfiktion läuft erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt wurde. Die Definition der Vollständigkeit ist jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich. In der Praxis könnte die Beschleunigungswirkung deshalb ausbleiben, wenn Baurechtsbehörden bei der Vollständigkeitsprüfung wiederholt das Fehlen von Angaben oder Unterlagen feststellen bzw. anmahnen – mit jeweils neuen Fristen zur Nachbesserung.
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Positiv wirkende LBO-Stellschrauben Die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand und das Bemühen um Ausdünnen von Standards bewertet die AKBW positiv. So soll hinsichtlich des Brandschutzes bzw. der Rettungswegausbildung künftig auch bei Nutzungsänderung der Bestandsschutz gelten. Für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung ist Verfahrensfreiheit vorgesehen. Hilfreich auch der Wegfall zur Pflicht von Abstellräumen bei Wohnungen oder die Fusion von LBO und Ausführungsverordnung.
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Definierter Prüfkatalog für vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Wahlmöglichkeiten bei Baugenehmigungsverfahren Hilfreicher zur Beschleunigung der Prozesse im Planen und Bauen wäre aus Sicht der Kammer ein definierter Prüfkatalog für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, insbesondere für die neben Bauordnungs- und Bauplanungsrecht abzuprüfenden „anderen öffentlich-rechtlichen“ Vorschriften. Nur so ließe sich die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen gewährleisten, um zusätzliche Verzögerungen bei der baurechtlichen Prüfung zu verhindern. Zudem schlägt die AKBW die Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit zwischen schnellerem und vollumfänglichem Baugenehmigungsverfahren vor.
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Fortbildungstipps zum Themenschwerpunkt |
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- Das Brandschutzkonzept der LBO – Teil I
2. Oktober, 9:30-17 Uhr, Karlsruhe
- Praxisseminar zur LBO
9. Oktober, 18-21:15 Uhr, Stuttgart
- Aktuelle Änderungen der Landesbauordnung – LBO-Reform
14. Oktober, 9:30-13 Uhr, online
- Das Brandschutzkonzept der LBO – Teil II
17. Oktober, 9:30-17 Uhr, Karlsruhe
- Vertiefungsseminar Brandschutz und Bestandsschutz
21. Oktober, 9:30-17 Uhr, Stuttgart
- Städtebauliches Sanierungsrecht Baden-Württemberg
21. Oktober, 9:30-15:15 Uhr, Stuttgart
- Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
22. Oktober, 17-19:30 Uhr, online
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„Das Ziel unserer Politik in Baden-Württemberg ist es, bezahlbares und klimafreundliches Bauen mit innovativem Wohnen zu verbinden. […] Viel zu oft werden Bauvorhaben noch durch schlechte Rahmenbedingungen und zu viele Vorschriften erschwert.“ |
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Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg
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Aufstockung der Wohnraummittel vorgesehen |
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Rund anderthalb Wochen nach der öffentlichen Unterzeichnung des > Forderungspapiers von 26 Verbänden, unter anderem mit dem Ruf nach mehr Geld für die Landeswohnraumförderung, folgte die positive Meldung aus dem Kabinett: Im nächsten Doppelhaushalt sollen 1,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Diese setzen sich aus höheren Bundesmitteln, aber auch einem erhöhten Landesanteil zusammen. Statt bisher 35 Cent würde das Land künftig 60 Cent pro Bundes-Euro zuschießen, heißt es. Das Verbändebündnis „Impulse für den Wohnungsbau“ hatte eine Eins-zu-Eins-Finanzierung gefordert. „Es ist dennoch ein gutes Zeichen und eine Plattform für die Haushaltsverhandlungen im Landtag“, resümierte Kammerpräsident Markus Müller.
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Gütesiegel Architekt/Architektin |
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Acht unterschiedliche Aspekte des Bauens, achtmal Erarbeiten von Lösungsstrategien, acht Diskurse über die Zukunft des Planens. Gut 100 von 160 Mitgliedern kamen zum ersten Tag der Kompetenzteams im Haus der Architektinnen und Architekten zusammen. „Kluge Ideen von klugen Leuten zuhauf“, bilanzierte Kammerpräsident Markus Müller. Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle (rechts im Bild) attestierte, die Kompetenzteams machten die Kammer „sprechfähig“. In fünf Workshops wurde über Bauen im Bestand, Klimaresilienz, zukunftsfähige Planungsprozesse, Kammerperformance oder künstliche Intelligenz diskutiert. Ein Thema zog sich jedoch wie ein roter Faden durch: die Selbstdefinition und der Wert des Berufsstandes. Die Ehrenamtlichen waren sich einig: Absolventinnen und Absolventen, die sich nach dem Studium in die Architektenliste eintragen ließen, winke nicht nur das Führen der geschützten Berufsbezeichnung; Architektin / Architekt sei ein „Gütesiegel“. „Wir sind die, die alles zusammendenken“, hieß es. Architektinnen und Architekten seien Problemlöser, Treuhänder, Innovationsträger und unabhängige Prozessmoderatoren. Der Berufsstand stehe für Skills, also Fähigkeiten, die heute mehr denn je gefragt und nötig seien.
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Gemeinsam auf die Landesgartenschau |
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Die Kammergruppe Biberach lädt am 28. September, 9 Uhr, zum gemeinsamen > Besuch der Landesgartenschau 2024 – Wangen ein. Architektin Susanne Seyfried beleuchtet die Vorgeschichte, Entwicklung und dortige Architektur. Auch eine allgemeine Führung über das Gelände wird angeboten. Eine Anmeldung ist bis 20. September möglich > kg-bc@akbw.de.
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Austausch großgeschrieben |
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Ein Format, das speziell dem offenen Austausch und dem Networking dienen soll, ruft die Kammergruppe Böblingen ins Leben: > „Meet at Work“ findet erstmals am 20. September, 17 Uhr statt. Bei dieser Premiere treffen sich die Kolleginnen und Kollegen im Büro archiplan in Böblingen.
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Was werden künftige Zivilisationen von unserer Zeit wiederfinden? Diese Frage stellt Victor Kossakovsky in > ARCHITECTON. Der russische Dokumentarfilmemacher porträtiert einen desillusionierten Architekten und seinen Versuch, dem rücksichtslosen Krieg des Menschen gegen die Natur zu trotzen. Zum Kinostart am 3. Oktober zeigt die Kammergruppe Baden-Baden/Rastatt den Film um 20 Uhr im > Moviac Baden-Baden.
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Bilder von oben: Niels Schubert Fotograf | BFF; Michael Tümmers; Sabine Heine; Christoph Schmidt; AKBW; Landesgartenschau Wangen im Allgäu 2024; Neue Visionen Filmverleih GmbH |
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Architektenkammer Baden-Württemberg |
Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart |
Telefon: 0711-2196-0, |
Telefax: 0711-2196-101 |
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