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Architektenkammer Baden-Württemberg |
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Newsletter 01/24 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Architekturinteressierte,
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der Newsletter der Architektenkammer ist zurück aus der Weihnachtspause mit leicht veränderter Optik, etwas heller und klarer. Aber form follows function. Alle Inhalte, die wir für relevant erachten, werden für Sie wie gewohnt zuverlässig aufbereitet. Das vor uns liegende, wird erneut kein einfaches Jahr. Krise im Wohnungsbau, Inflation, gestiegene Kreditzinsen, neue Gesetzesrahmen und vieles mehr machen Büros wie Bauherrschaften zu schaffen. Wir glauben selbstverständlich nicht, dass kleine Designanpassungen daran substanziell etwas ändern. Aber wir sind schon von der hilfreichen Emotionalität und Funktionalität der „guten Form“ (Max Bill) überzeugt. Gute Formen und gute Argumente: mit diesen Instrumenten werden wir – selbst bei Gegenwind – auch in diesem Jahr voller Elan und Zuversicht weiterarbeiten.
Ihnen allen ein gutes, gelingendes 2024 wünscht Ihr AKBW-Team
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AKBW-Auszeichnung Beispielhaftes Bauen |
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Dass Architektur Lebensqualität schafft, zeigt das „Beispielhafte Bauen“ seit 40 Jahren. 2024 sind sechs Auszeichnungsverfahren vom Odenwald bis zum Bodensee geplant:
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- Bodenseekreis 2018-2024
- Landkreis Böblingen 2017-2024
- Landkreis Esslingen 2018-2024
- Neckar-Odenwald-Kreis 2015-2024
- Stadt Karlsruhe 2018-2024
- Landkreis Konstanz 2018-2024
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Auch wenn die Auslobungen für die einzelnen Stadt- und Landkreise erst im Frühjahr erfolgen, lassen sich schon jetzt die Weichen für die Teilnahme stellen.
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Die Architektenkammer BW setzte sich vehement ein für staatliche Maßnahmen, um insbesondere den sozialen Wohnungsbau am Laufen zu halten. Ein Krisengespräch mit dem Landesbauministerium blieb aber letztlich ohne Erfolg. Selbst ein breit aufgestelltes Bündnis aus AKBW, Bauwirtschaft, Handwerk, Genossenschaften, Sparkassen etc. vermochte nicht, das Land zu eigenem Tätigwerden zu bewegen und verweigerte in Konsequenz die Unterschrift unter einer vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vorbereiteten „Resolution“. „Die Landesregierung reagiert in keinster Weise mit der notwendigen Entschlossenheit auf den Ernst der Lage“, kritisiert Kammerpräsident Markus Müller. „Wenn das Land weiter untätig ist, wird die Wohnungswirtschaft und in der Folge die Baubranche in die tiefste Krise seit Jahrzehnten rutschen.“
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„Priorität haben aus unserer Sicht die Aussetzung der Grunderwerbsteuer sowie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Ankurbelung des sozialen Wohnungsbaus.“ |
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Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer Verband Bauwirtschaft BW
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Bodenpolitik? Fehlanzeige! |
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Das von der AKBW mitgetragene, überparteiliche „Bündnis Bodenwende“ verzeichnet zur Hälfte der Legislaturperiode „weitgehenden bodenpolitischen Stillstand“ auf Bundesebene. „Das Zwischenfazit ist mehr als ernüchternd“, so der Stadtplaner und AKBW-Landesvorstand Albrecht Reuß. „Wir sehen in der gemeinwohlorientierten Verfügbarkeit und Nutzung des Bodens den Schlüssel für soziale Wohnraumversorgung.“ Städte und Gemeinden zeigten wachsendes Bewusstsein für gemeinwohlorientiete Bodenpolitik, würden aber durch fehlende Spielräume im Bundesrecht ausgebremst. Die für Baulandmobilisierung wichtige „Innenentwicklungsmaßnahme“ sowie ein Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten stehe nach wie vor aus.
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GEG: Neue Richtlinien für Heizungsförderung |
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Nach hitziger Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) treten die neuen Förderrichtlinien in Kraft. Voraussichtlich können Privatpersonen, die als Eigentümer eines Einfamilienhauses dies selbst bewohnen, ab 27. Februar einen Antrag auf die Heizungsförderung stellen. Dafür stehen ein Zuschuss sowie ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden mindestens 30 Prozent der Kosten für Heizungsanlagen mit einem Anteil an Erneuerbaren von mind. 65 Prozent. Mit Geschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigen. Für weitere Eigentümergruppen wird die Antragstellung im Laufe des Jahres geöffnet. Laut GEG müssen in Neubaugebieten Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Im Bestand dürfen Heizungen mit rein fossilen Energieträgern noch bis 2040 weiterbetrieben und gegebenenfalls auch repariert werden. (Foto: > Von der AKBW als beispielhaft ausgezeichnete Mensa in Schwäbisch Gmünd, die mit ihrem natürlichen Klimakonzept ein Zeichen für nachhaltiges und wirtschaftliches Bauen setzt.)
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AKBW Stellenausschreibung |
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Lust auf eine spannende Positon im Bereich der Fortbildung? |
Die AKBW sucht Architekt/in mit Erfahrung im Bildungsmanagement für die stellvertretende Leitung des Instituts Fortbildung Bau (IFBau). Bewerben bis 31. Januar! |
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„Der Bund, die Länder und die Kommunen schieben sich viel zu häufig gegenseitig die Themen zu. Dann nimmt das Drama seinen Lauf.“ |
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Sparkassen-Präsident Peter Schneider
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Nachdem es letztes Jahr so schön war, laden die Kammergruppen Heidelberg und Mannheim am 31. Januar erneut gemeinsam zum Neujahrsempfang – diesmal in der U-Halle auf dem ehemaligen Gelände der BUGA Mannheim (Foto). Die U-Halle ist ausgezeichnet mit dem deutschen Nachhaltigkeitspreis; passend zum Veranstaltungsort thematisiert der Festvortrag „Zirkuläres Bauen und Nachhaltigkeit in der Baubranche“. Neben Musik von Jazz Pastry gibt es zudem die Ausstellung „Gefährdete Arten – Erhalt vs. Abriss in Mannheim“ zu sehen.
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Fachtagung zum Brandschutz |
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Am 30. und 31. Januar finden in der Sparkassenakademie die Stuttgarter Brandschutztage statt – veranstaltet von AKBW, Ingenieurkammer BW und dem InformationsZentrum Beton. Neben Updates aus der Brandschutzpraxis, dem Bauordnungsrecht oder zu einschlägigen DIN-Normen stehen diesmal der Brandschutz im Bestand, bei Holzbauten oder bei mehrgeschossigen Bauten aus Strohballen auf dem Programm. Immer interessanter werden auch die Sicherheitsaspekte bei Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen.
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Holzbaupreis Baden-Württemberg |
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Noch bis 28. Januar läuft die Einreichungsfrist für den Holzbaupreis Baden-Württemberg 2024. Ausgelobt unter dem Dach der Holzbau-Offensive BW und der Schirmherrschaft des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz – die AKBW ist Kooperationspartner – zielt der Preis auf Projekte in Baden-Württemberg bzw. Komponenten und Konzepte, die federführend im Land entwickelt wurden. Die überwiegende Verwendung von Holz ist dabei obligatorisch.
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Was wäre wenn – Ungebaute Architektur in der Schweiz: Das Architekturforum Freiburg lädt am 13. Januar zur Kuratorenführung durch die Ausstellung im Schweizerischen Architekturmuseum Basel ein. Gewidmet ist sie Architekturentwürfen, die nie ausgeführt wurden, die jedoch in der Summe das Bild einer alternativen Schweiz mit Mut zur Utopie zeigt. Um 9 Uhr treffen sich die Teilnehmenden in Freiburg.
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Eat Sleep Repeat: Drei Architekturbüros aus Deutschland und Österreich, die für herausragende Hotel- und Gastronomie-Projekte bekannt sind, kommen zu den JUNG Architekturgesprächen am 19. Januar, 19 Uhr in der Staatsgalerie Stuttgart: Grüntuch Ernst Architekten, Ester Bruzkus Architekten sowie BWM Designers & Architects. Ihr Thema: Hospitality Design.
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Tsuyoshi Tane: The Garden House: Trotz seines kleinen Umfangs – die Grundfläche beträgt nur knapp 15 m² – ist das Gebäude ein typisches Beispiel für den Gestaltungsansatz des japanischen Architekten. Die Ausstellung auf dem Vitra Campus in Weil am Rhein zeigt noch bis 21. April Architekturmodelle und Zeichnungen des Bauwerks und thematisiert die Zusammenarbeit mit lokalen Handwerkern.
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Hoch motiviert für Gleichstellung und Baukultur |
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Die Videoreihe „Wir sind Kammer!“ geht weiter. Denn die Gründe, aktiv zu sein in der Architektenkammer, sind so zahlreich wie die Ehrenamtlichen selbst. Den Auftakt 2024 macht Jasmin Hertwig: „Ich finde es total wichtig, auch den kleineren Fachrichtungen eine Stimme zu geben.“ Sie ist Landesvertreterin für die Innenarchitektur und Vorstandsmitglied des Kammergruppenkollektivs Zollernalbkreis. Auch die Themen Gleichstellung und mehr Sichtbarkeit von Frauen oder das „anders Bauen“ motivieren Jasmin Hertwig sich einzubringen. Wir sagen Danke!
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Bilder von oben: Brigida González; Felix Kästle; Brigida González; Sabine Heine; BUGA 23_Lukac + Diehl; Udo Kirchner, HALFKANN + KIRCHNER; Oliver Kern; AKBW; AKBW |
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Architektenkammer Baden-Württemberg |
Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart |
Telefon: 0711-2196-0, |
Telefax: 0711-2196-101 |
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