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Planungsaufgaben enden nicht an Gemarkungsgrenzen. Stadt und Land sind als vernetztes System zu betrachten – ökologisch, ökonomisch, kulturell, infrastrukturell. Konkrete Beispiele hierfür gibt es viele: Bildung, Gesundheit, Pflege, Mobilität, oder auch Energie – und Wasserversorgung. Insbesondere auch neue Herausforderungen wie die Stärkung von Klimaresilienz durch Hochwasserschutz oder regionale Energie-Erzeugung bedingen regionale Lösungen.
Dies formulierte die Landesvertreterversammlung als Empfehlung an die Kommunen hinsichtlich gemarkungsüberschreitendem Denken. Daseinsvorsorge funktioniert also nicht in Inseln. Nur, wenn die tatsächlichen Wechselwirkungen von Räumen berücksichtigt werden, entstehen Synergien. Kommunen, die innerhalb funktionaler Zusammenhänge interkommunal - und sogar überregional - denken und handeln, sind daher für die Zukunft stärker aufgestellt.
Hierzu gehört auch, den Aufstellungsprozess zum neuen Landesentwicklungsplan nicht allein als „Verteilungskampf“ zu sehen (nach dem Motto: Wer wird Unter- oder Mittelzentrum?), sondern als Chance für neue Formen der Kooperation. Die im Eckpunktepapier zum Landesentwicklungsplan vorgeschlagenen Stadt-Land-Partnerschaften bieten hierfür vielversprechende Lösungsansätze. Hingegen kommen in der bisherigen Logik der zentralen Orte und der Raumkategorien diese wichtigen Austausch-Verhältnisse noch zu kurz.
Regionale Förderprogramme in anderen Bundesländern haben schon gezeigt, dass sie gute Impulse für interkommunales Denken bringen können. Ähnliche Erfahrungen gibt es in Baden-Württemberg mit Gartenschauen, wenn sie denn interkommunal angelegt waren. Daher ist es zu begrüßen, wenn im Zuge des Landesentwicklungsplans auch Förderprogramme regional ausgerichtet werden, wie es das Eckpunktepapier zumindest andeutet.
Mehr als 450 000 Wahlberechtigte sind am 9. Juni 2024 zur Wahl des Stuttgarter Gemeinderates aufgerufen. Wichtige Weichenstellungen im Bereich Bauen und Wohnen stehen an.