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So unterschiedlich können Kammerstrukturen sein: In Bayern zentralisiert mit der im neobarocken Littmann-Bau residierenden Landesgeschäftsstelle in München – in Baden-Württemberg dezentral mit vier Bezirksgeschäftsstellen und 42 Kammergruppen sowie der Landesgeschäftsstelle in einem Bau aus den 1990er Jahren am Bopser in Stuttgart.
In Bayern stellen Verbände und Verbünde Listen auf für die Vertreterversammlung, in Baden-Württemberg kommen die Landesvertreterinnen und Landesvertreter des „Architektenparlaments“ (LVV) aus allen Regionen und Wahlkämpfe über Verbandslisten spielen keine Rolle. In Bayern gibt es seit 40 Jahren regionale Beratungsstellen zur Barrierefreiheit, die vom Freistaat zu mehr als 90 Prozent finanziert werden und durch freiberufliche Architekt:innen und Planer:innen auf Stundenbasis besetzt sind (2022: insg. 2.700 Einzelberatungen). Seit 2021 gibt es zudem zwei Beratungsstellen zu Fragen von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Beide Beratungsthemen werden in Baden-Württemberg abgedeckt durch zahlreiche Referentinnen und Referenten im Hauptamt in der Landesgeschäftsstelle. Ehrenamt, wie es in der AKBW an die 700 Mitglieder auf unterschiedlichen Ebenen leisten, hat in Bayern keine Tradition. Auch erhalten die Juniorarchitekt:innen, anders als in Baden-Württemberg, in der bayerischen Kammer keine Vollmitgliedschaft.
In einer gemeinsamen Sitzung am 10. Juli 2023 glichen die Landesvorstände der Kammern die unterschiedlichen Organisationsstrukturen ab. „So unterschiedlich wir aufgebaut sind – die Themen, für die wir uns stark machen, sind weitgehend identisch“, so AKBW-Präsident Markus Müller. Jüngere verstünden oft nicht, weshalb es derart unterschiedliche Architektengesetze gebe, sagte ByAK-Präsidentin Prof. Lydia Haack. Umso wichtiger sei es, inhaltlich an einem Strang zu ziehen wie bei dem Eintreten für einen neuen „Gebäudetyp E“. Zum Beispiel aber auch bei der Implementierung eines bundesweiten Nachhaltigkeitsstandards Deutscher Architektenkammern. Man sei an der Erarbeitung einer „sinnvollen Struktur“, so ByAK-Vizepräsident Prof. Clemens Richartz. Bei solchen Konsensfindungen schlage die föderale Struktur der Kammern in Deutschland voll durch, sagte AKBW-Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. Für ByAK-Präsidentin Haack lautet die zentral zu beantwortende Kernfrage für den Berufsstand: „Wird die zertifizierte Ökobilanzierung ein Geschäftsmodell für unsere Mitglieder?“ Unter den Kammernachbarn Süd herrscht in diesem Punkt große Einigkeit.
Bei der ganztägigen Sitzung im Haus der Architektinnen und Architekten tauschten sich die beiden Gremien zu weiteren berufspolitischen Fragestellungen aus, insbesondere zum Vergaberecht und zum Landesplanungsrecht. Ein Highlight war der Vortrag von Prof. Thomas Wortmann zu den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Berufsstand und die Arbeit der Architekturbüros – ein Thema, dem sich auch die Kammern verstärkt widmen werden müssen.
Architektenrecht ist Ländersache und deshalb in jedem Bundesland anders. Die Eintragung in die Architektenliste und die jeweilige Struktur der Kammern sind in den Architektengesetzen der Länder geregelt. Neben der Förderung von Baukultur gehören auch Weiterbildung und Vertretung der Interessen des Berufsstands zu den Aufgaben.